Fernstudium - welche Kriterien gelten?

Durch den 1999 durch Unterzeichnung in Gang gesetzten Bologna Prozess erfolgt in Deutschland eine durchaus umfangreiche Umstellung der Studienstruktur –hierzu zählt auch der neue Umstand, dass eine Vielzahl von Agenturen selbstständig eine Akkreditierung von Studiengängen vornimmt. Dieser Vorgang ist nicht unumstritten, da auch gleichzeitig immer mehr Studiengänge entstehen. Daher gibt es in Deutschland eine Instanz, die den Auftrag hat, den Akkreditierungsprozess zu überwachen – der Akkreditierungsrat. Dieser hat den gesetzlichen Auftrag zur Organisation des Systems der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen. Hier werden Akkreditierungsagenturen zertifiziert (welche dann wiederum Studiengänge von Hochschulen akkreditieren dürfen – derzeit sind dies sieben Agenturen; ACQUIN, AHPGS, AKAST, AQAS, ASIIN, FIBAA und ZEvA ).

kleiner junge vor büchernEin ebenfalls wichtiger Qualitätsindikator ist für den Studieninteressierten, welches Studium wie viele sogenannte Creditpoints genießt und inwiefern diese dann für das nachfolgend angestrebte Studium eingesetzt beziehungsweise angerechnet werden können. Das ECT System (European Credit Transfer System) gewährleistet sogar eine Vergleichbarkeit der Studentenleistungen im europäischen Hochschulraum, so dass einmal erbrachte Leistungen während des Studiums auch bei einem grenzüberschreitenden Studienwechsel angerechnet werden können.

Ferner ergibt sich für den zukünftigen Arbeitgeber eine bessere Transparenz, denn die vergebenen Punkte stellen einen Leistungsnachweis dar – dieser Umstand ist ebenfalls für Studienabbrecher wichtig. Denn durch die bis zum Abbruch geleisteten Credit Points, kann eine Leistung genau nachgewiesen werden.