Weiterbildung im Gefägnis
Um ein Beispiel plakativ herauszugreifen, seien hier die Möglichkeiten der Weiterbildung des Vollzugs in Baden-Württemberg genannt. Der Ansatz ist hierbei, dass der Gefangene während dem Strafvollzug befähigt wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Durch Vermittlung, Erhaltung und Förderung von notwendigen Fähigkeiten der Gefangenen soll gewährleistet werden, dass der Inhaftiert nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe fähig ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Daher ist es während der Inhaftierung möglich Berufsausbildungen zu erlangen oder auch Schulungen und Lehrgänge zur weiteren Qualifizierung zu absolvieren. Dazu gehören beispielsweise Führerscheine oder Computerkurse.
Aber auch richtige Fernstudiengänge sind möglich – die Fernuniversität Hagen bietet bereits seit 1974 Studiengänge für Inhaftierte an. Die Voraussetzungen zur Zulassung sind weitestgehend mit den Üblichen identisch. Das bedeutet, es ist je nach Fleiß des Studenten ein Abschluss zum Bachelor, Master, ja sogar die Promotion möglich.